AGB

An dieser Stelle wird es nun leider sehr bürokratisch. Aber klare Regeln vermeiden spätere Missverständnisse; wir bitten um Ihr Verständnis. Die nachstehenden AGB enthalten auch die gesetzlich erforderlichen Informationen zu Ihren Rechten entsprechend den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.

Allgemeine Geschäftsbedingung zum Gastspielvertrag (AGB)
(1) Gegenstand des Gastspielvertrages sowie der AGB sind die Vorbereitung und Durchführung der/des Auftritte/s des Künstlers.
(2) Die Gage und die Nebenkosten regelt der Vertrag.
(3) Die Gage und die Nebenkosten sind mit der Beendigung der Darbietung fällig und werden dem Künstler nach dem Auftritt in Bahr ausgezahlt. Abschläge am Honorar (gleich welcher Art)sind nicht zulässig. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Entgelt zu geben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
(4) Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Erkrankungen eines Künstlers, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen (Hochwasser, Glatteis, Sturm mit Windstärke 8, Autostaus, Verkehrsunfall u.ä.
Im Falle höherer Gewalt oder Krankheit der Künstler erlischt der Vertrag entschädigungslos.
Ist der Künstler aus wichtigem Grund( Unfall, Krankheit) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
(5) Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem Künstler bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Künstlers bedingt sind, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
(6) Der Veranstalter Haftet für Diebstahl und Beschädigung von Eigentum des Künstlers während der Lagerung in der Spielstätte während des Auftrittes.
(7) Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen ( z.B. nachhaltige Störung durch Besucher, technische Störungen), ist der Künstler zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch
(8) Der Künstler ist in der Gestaltung seines Programms frei. Art und Charakter der Darbietung sind dem Veranstalter bekannt. Künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt der Künstler nicht.
(9) Der Künstler verpflichtet sich, mit seinem aktuellen Programm und vollwertiger Mitarbeit aufzutreten, Kostüme, Dekoration und Umgangsformen dem Ambiente anzupassen und den Anforderungen der Veranstaltung gerecht zu werden.
(10) Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen. (Siehe Platzbedarf und Parkmöglichkeit für PKW beziehungsweise Transporter)
(11) Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
(12) Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zwecke des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
(13) Datenschutzerklärung Die von Ihnen übermittelten Daten werden ausschließlich zur Korrespondenz mit Ihnen und zur Erfüllung und Abwicklung Ihres Auftrages verwendet Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Mit der vollständigen Erfüllung und Abwicklung des Auftrags und der vollständigen Zahlung werden Ihre Daten nicht weiter verwendet und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht; besteht für bestimmte Daten eine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfrist, dann tritt an die Stelle der Löschung die Sperrung dieser Daten.
(14) Der Gerichtsstand ist Berlin

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